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Thema E- Rechnungen

Die Behörden machen es vor: Wer ab dem 27. November 2020 eine Rechnung an öffentliche Auftraggeber ausstellt, muss diese grundsätzlich als elektronische Rechnung (E-Rechnung) im strukturierten Datenformat übermitteln. Papierrechnungen und Rechnungen im PDF-Format gehören somit der Vergangenheit an. Die elektronische Rechnung steht in den Startlöchern, der Bund beschleunigt die Digitalisierung der Buchhaltung!

Warum Sie gerade im Rechnungswesen digital durchstarten sollten? Weil Sie es müssen. In einigen europäischen Ländern ist die E-Rechnung bereits gesetzlich vorgeschrieben – auch zwischen Unternehmen. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis dieses Rechnungsformat in Deutschland zum Standard wird.

Und das bringt durchaus Vorteile: Denn wer auf die gesetzliche Änderung setzt und schon länger mit der Digitalisierung liebäugelt, nutzt jetzt den Schwung, seinen Rechnungseingang zu automatisieren. Einmal umgestellt, sparen die neuen Prozesse wertvolle Zeit und Geld. Viele Unternehmen haben dies bereits erkannt und wollen die Nase im Wettbewerb vorne behalten: Sie erstellen ihre Ausgangsrechnungen ausschließlich in einem elektronischen Rechnungsformat – sei es als XRechnung oder auch im ZUGFeRD-Format.

Wir haben Ihnen ein Whitepaper zu dem Thema erstellt.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

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